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BSV - Anlagen

Batteriegestützte zentrale Stromversorgungssysteme

Die Sicherung der Stromversorgung für medizinische und technische Einrichtungen in Krankenhäusern ist eine Notwendigkeit, die dem Schutz des Lebens und der Sicherheit der Patienten dient. Für Krankenhäuser, Polikliniken und andere bauliche Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung ist im Wesentlichen die DIN VDE 0558-507 sowie die DIN VDE 0100-710 zu beachten.

Bei Störung der allgemeinen Stromversorgung müssen die medizinisch-technischen Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes dienen, aus einer Sicherheitsstromversorgung betrieben werden. BSV-Anlagen sind speziell für den Einsatz in Krankenhäusern und Arztpraxen konzipiert.

Die Batteriekapazität muss für einen sicheren dreistündigen Betrieb ausgelegt sein. Sie kann auf eine Stunde reduziert werden, wenn eine zweite unabhängige Sicherheitsstromversorgung vorhanden ist, welche die Mindestbetriebsdauer von drei Stunden sicherstellt. Bei Ausfall bzw. Absinken der Netzeingangsspannung um mehr als 15 % übernehmen die BSV-Anlagen die Versorgung der Verbraucher.

 

Ausschreibungstexte:

als GAEB-Datei und in anderen gängigen Formaten