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Klarstellung zum Thema:

Zulassung oder Typprüfung – Verwendbarkeitsnachweis nach MLAR 2005

 

 

 

Leider hält sich das Gerücht am Markt, dass Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung nur dann die Vorgaben der MLAR 2005 erfüllen, wenn eine bauaufsichtliche Zulassungsnummer (Z-Nummer) für das Gehäuse in Kombination mit el. Einbauten durch das DIBt in Berlin erteilt wurde. Dies ist nachweislich falsch und führt zu einer gezielten Verunsicherung.

Zu diesem Thema liegt nun erstmals ein Schreiben von offizieller Stelle vor, welches diesen Punkt der MLAR aufgreift und die Auslegung ausführlich erläutert. Der Verfasser dieses Schreibens, Herr Dipl.-Ing. Lippe, war Mitarbeiter der Projektgruppe zur Erstellung der MLAR 2005.
Gemäß MLAR 2005 (Abschnitt 5.2.2. Punkt b) müssen Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung“… durch Gehäuse abgetrennt werden, für die durch einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis die Funktion der elektrotechnischen Einbauten des Verteilers im Brandfall für die notwendige Dauer des Funktionserhaltes nachgewiesen ist …”

Hierzu schreibt Herr Dipl.-Ing. Lippe in der Stellungnahme:

„… können Verteiler verwendet werden, für die durch einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis (abZ) die Funktion der el. Einbauten des Verteilers im Brandfall für die notwendige Dauer des Funktionserhaltes nachgewiesen ist. Der Nachweis kann über 2 Wege erfolgen:

1) Brandprüfung + Beantragung einer allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassung (abZ) inkl. der standardmäßig verwendeten el. Einbauten.

…Der Nachweis für den Funktionserhalt der elektrischen Einbauten,
z. B. Sicherheitslichtanlagen, …, wird über die „Typprüfung“ auf Grundlage eines weiteren Brandversuches erbracht“ (Dipl.-Ing. Lippe)

Die Firma Gessler legt großen Wert auf die Einhaltung der Normen. Wir weisen die Funktion unserer Einbauten für die notwendige Dauer des Funktionserhaltes im Brandfall durch den zweiten beschriebenen Weg eines weiteren Brandversuches nach. Hierzu wurden unsere Einbauten in Kombination mit Verteilern, welche einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis (abZ) besitzen, einer Typprüfung unterzogen. Diese Typprüfungen erfolgten durch eine anerkannte Materialprüfanstalt (MPA). Gerne übersenden wir Ihnen hierzu den Prüfungsbericht für die Eignung der Kombination, ausgestellt durch die MPA.

 

  
 Bilder unserer Typprüfung 2006 Bilder unserer Typprüfung 2008

Die ausführliche Stellungnahme von Herr Dipl.-Ing. Lippe finden Sie hier: